Böden in Gewächshäusern entsprechen den agronomischen Standortqualitätsanforderungen an Fruchtfolgeflächen. Das zeigte eine Untersuchung der Fachstelle Bodenschutz im Kanton Zürich.
Erfüllen Böden in Gewächshäusern die Anforderungen an Fruchtfolgeflächen? Ja, ist das Fazit einer im letzten Herbst im Kanton Zürich durchgeführten Untersuchung. Die Fachstelle Bodenschutz des Amtes für Landschaft und Natur untersuchte fünf Böden in Gewächshäusern im Kanton Zürich, davon waren zwei nach den Regeln des biologischen Landbaus kultiviert. Aus den vermischten Bodenproben wurden die Bodenkennwerte pH, Körnung, organische Substanz, effektive Kationenaustauschkapazität, Basalatmung und mikrobielle Biomasse bestimmt. Grosse Unterschiede im Vergleich zu üblichen Ackerstandorten wurden beim Gehalt von organischer Substanz festgestellt: Im Gewächhausboden lag dieser mit 10,4 Prozent fast um das Dreifache über dem Wert des Ackerbodens. Die Erklärung dazu ist die, dass in den Gewächshäusern mehr Kompost verwendet wird oder Überbleibsel von Substraten von Pflanzensetzlingen liegenbleiben. Der pH lag in den Gewächshausböden um knapp eine Einheit höher als bei Ackerstandorten. Je höher der pH, desto mehr Nährstoffe können im Boden gespeichert werden.
Viele Regenwürmer im Boden sind ein Zeichen für eine gute Qualität: Bis auf einem Standort wurden in allen Gewächshäusern Regenwurmaktivität bis in den Unterboden festgestellt. Am meisten Regenwürmer kamen im Bodenprofi des einzigen untersuchten Gewächshauses vor, in dem der Boden seit zwanzig Jahren nicht mehr mit Hitze sterilisiert wird.
Der metabolische Quotient ist ein indirektes Mass für die Fähigkeit einer Mikroorganismen-Gemeinschaft, organische Substanz umzusetzen. Ein hoher Wert gilt als Zeichen für eine Störung dieser Lebensgemeinschaft. In allen Gewächshäusern lag er deutlich höher als die Vergleichswerte auf Ackerböden. Der höchste Quotient wurde im kurz zuvor sterilisierten Gewächshausboden gemessen.
Die Resultate zeigten insgesamt, dass Gewächshausböden trotzt teilweise grossen Unterschieden im Vergleich zu normalen Ackerstandorten die Anforderungen an Fruchtfolgeflächen erfüllen. «Deshalb sollten sie auch als solche gelten», sagt Rolf Gsponer, stellvertretender Abteilungsleiter Fachstelle Bodenschutz. Er sei überzeugt, dass Böden aus rückgebauten Gewächshäusern sehr schnell wieder die Qualität von Ackerbaustandorten erreichen würden.
Mehr Informationen hier:
www.aln.zh.ch/internet/baudirektion/aln/de/aktuell/mitteilungen/2016/Gewaechshaus-Untersuchung.html
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