Obwohl landwirtschaftliche Geräte auf den Strassen Sonderrechte geniessen, müssen Regeln eingehalten werden. Gerade im Gemüsebau werden die Traktoren zusammen mit angehängten Geräten immer grösser, breiter und schwerer.
Der Klassiker von Unfällen, bei denen Landwirtschaftliche Fahrzeuge involviert sind, ist der Linksabbiege-Unfall. Um diesen zu verhindern, ist neben der persönlichen Aufmerksamkeit des Fahrers und seinem Know-how wichtig, dass Arbeitsgeräte Beleuchtungsvorrichtungen wie den Blinker nicht verdecken, wie es das Strassengesetz vorschreibt. Zur Überwachung unter anderem des Überholverkehrs helfen Modulspiegel mit erweitertem Sichtfeld nach hinten. Zudem gibt es heute Kamera-Monitor-Systeme, welche quasi eine Rundumsicht ermöglichen. Die Sichtbarkeit für die anderen Verkehrsteilnehmer hat grundsätzlich Priorität. Dies gilt insbesondere für hinten und vorne angehängte Geräte, wie Pflug oder Frontdüngerstreuer. Markierungen an Anbaugeräten sind Pflicht, wenn sie seitlich mehr als 15 cm oder nach hinten oder vorne mehr als ein Meter über den Traktor vorstehen. Ab einem vorderen Überhang von mehr als drei bis zu maximal vier Metern müssen zwingend Seitenblickspiegel montiert werden. Ist ein Kamera-Monitoring-System vorhanden, darf der vordere Überhang maximal bis fünf Meter betragen. Schlecht sichtbare Maschinen können zusätzlich mit Reflexionsmaterial ausgestattet werden.
Adhäsionsgewicht bestimmen
Feste Ladungen wie beispielsweise Palloxen dürfen seitlich auf dem Anhänger keinen Zentimeter über die Brücke herausragen, mit Ausnahme von Heu- sowie Strohballen und ähnlichem bis eine Breite von 2.55 m. Ein landwirtschaftliches Fahrzeug inklusive Anbaugeräte darf nicht länger als 12 Meter lang sein. Mit einem Anhänger beträgt die maximal erlaubte Länge – inklusive Frontgewicht – 18.75 Meter. Ist der Anhänger für Tempo 30 zugelassen, gilt diese Geschwindigkeit auch für den Traktor.

Seit Februar 2019 muss das Gewicht auf den angetriebenen Achsen – das sogenannte Adhäsionsgewicht – mindestens 22 Prozent betragen. Die Vorschrift betrifft landwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen mit Höchstgeschwindigkeiten von 25 km/h bis 40 km/. Dabei handelt es sich nicht um eine Verschärfung, sondern um die Kontrollierbarkeit des Anfahrvermögens. Die 22 Prozent entsprechen dem Wert, der nötig ist, um bei einer Steigung von 15 Prozent gerade noch anfahren zu können. Die Anhängelast hängt grundsätzlich vom Gewicht des Traktors ab. Im Typenschein des Traktors sind die verbindlichen Herstellerangaben unter anderem die Gewichtsgarantien aufgeführt, die es zur Berechnung der realen maximalen Anhängelast braucht. Es ist von Vorteil, wenn man solche Zahlen kennt, damit man nicht überlädt.

Um den Traktor schwerer zu machen, sollten primär Stützlast angestrebt werden. Diese ist ja gleichzeitig auch Nutzlast. Wenn Stützlast nicht möglich ist, sollten die Zusatzgewichte möglichst auf die Hinterachse wirken. Frontgewichte sind zwar einfach anzubringen, entlasten aber die Hinterachse und machen den Traktor instabil.
Mit einer Formel (siehe Abbildung) kann für jedes Fahrzeug mit Allradantrieb die maximale Anhängerlast bestimmt werden. Bei Traktoren ohne Allradantrieb muss die Antriebsachse gewogen werden. Möglicherweise erfüllen bisherige Traktor-Anhängerkombinationen das Anfahrvermögen nicht mehr und Anhänger müssen plötzlich mit ein paar Tonnen weniger auskommen. Es empfiehlt sich daher eine Überprüfung der Gewichte bei allen Fahrzeugen vorzunehmen, damit das Ganze bei einer Kontrolle auf der Waage nicht zu schwer wird.
(Adhäsionsgewicht-Rechner):
www.agrartechnik.ch/verband/technik flyer-und-merkblaetter
Wir möchten für unseren Hof einen Traktor kaufen. Interessant, dass man immer auf die Anhängelast achten sollte. So kann ich mir welche anschauen.