
Die Anforderungen von Anhängern bezüglich Bremswirkungen wurden massiv nach oben verschoben. Wer ein neuer Traktor kauft, sollte sich rückversichern, dass dieser auch noch für den bestehenden Wagenpark geeignet ist.
Im Zuge der Harmonisierung mit der entsprechenden EU-Verordnung (EU-2015/68) würden eigentlich schon seit letztem Jahr neue Vorschriften für Bremsanlagen bei Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gelten. Die Schweizer «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» (VTS 741.41) hat die EU-Verordnung ohne Änderungen übernommen. Damit soll grundsätzlich die Sicherheit auf den Strassen erhöht werden. Doch da das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die neuen Bestimmungen noch nicht mit der VTS abgestimmt hat, ist der Vollzug bei den Strassenverkehrsämtern noch nicht möglich. Zurzeit gelten deshalb Übergangsfristen. Es ist aber klar, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die neuen Regelungen auch in der Schweiz durchgesetzt werden. Und das wird Auswirkungen auf die Technik von Zugfahrzeugen und Anhängern haben.
Achtung Gefahr!
Gemäss neuen Vorschriften gelten für pneumatische und hydraulische Bremsanlagen die gleichen Anforderungen. Auf Neufahrzeugen sind künftig drei Bremssysteme vorgeschrieben. Neben der Betriebs- und Feststellbremse muss im Traktor neu eine Hilfsbremse für Notfälle installiert sein. Anhänger benötigen zudem zwingend eine automatische lastabhängige Bremskraftregelung (ALB). Im Rahmen der neuen Vorschriften wurden die Anforderungen der Anhänger (bei Geschwindigkeiten > 30 km/h) bezüglich Bremswirkungen – egal ob pneumatisch oder hydraulisch – massiv nach oben verschoben. Die Anhänger werden künftig also bei gleichem Bremsdruck agressiver stoppen und einen kürzeren Bremsweg aufweisen. Ein neugekaufter, nach neuen Vorschriften zugelassener Anhänger an einem alten Traktor bremst deshalb möglicherweise zu stark. In Punkto Sicherheit ist dieses ständige Überbremsen zwar kein Problem, doch der Verschleiss am Fahrzeug ist natürlich grösser. Im umgekehrten Fall, wenn ein alter Anhänger an einen neuen Traktor angekuppelt wird, könnte es gefährlich werden. Dann erreicht das Zugfahrzeug die geforderte Bremswirkung zwar mit einem generell tieferen Bremsdruck, das kommt aber hinten am Anhänger als fehlender Druckaufbau an und es bremst zu wenig stark. Bei der Anschaffung von neuen Traktoren sollte man sich deshalb immer vorher rückversichern, dass dieser nicht nur für neue Anhänger sondern auch zum sicheren Ziehen des bestehenden Wagenparks geeignet und ausgelegt ist.
2-Leiter-Bremsanlage
Neuzugelassene Anhänger müssen künftig zwingend mit 2-Leiter-Bremsanlagen ausgerüstet sein. Dieser ist unter anderem mit einer Sicherheitsfunktion ausgestattet, der zum automatischen Stillstand führt, sobald sich der Druck absenkt. Nun heisst das aber nicht, dass alle älteren Anhänger nicht mehr verwendet werden können: Jede 1-Leiterbremse kann technisch mit einer 2-Leiter-Bremsanlage kombiniert werden. Beispielsweise mit dem Einsatz eines 2-Leiter-Notbremsventils, wie es die Firma Paul Forrer anbietet. Dieses leitet ebenfalls eine automatische Bremsung ein, wenn der Druck in der Zusatzleitung absinkt. Es ermöglicht zusätzlich den Einbau eines Druckregelventils, um den neu verordneten ALB am Fahrzeug zu platzieren.
Das Gleiche gilt auch im umgekehrten Fall: Neue Anhänger mit 2 Bremsanschlüssen können mit Hilfe des Notbremsventils auch an bisherige Traktoren mit nur einem Bremsanschluss angekuppelt werden. Es empfiehlt sich aber auf längere Sicht, bei neuen Anhängerfahrzeugen schon einmal auf starke Bremsachsen zu achten. Auch deshalb ist davon auszugehen, dass die Anhänger eher teurer werden. Der Kauf muss wegen den geltenden neuen Vorschriften wohlüberlegt erfolgen. Er ist nicht nur abhängig vom Fahrzeugangebot, sondern auch vom bestehenden Fahrzeugpark und der künftigen Ausrichtung des Betriebs.
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